TSE-Waagen
Unsere TSE-Waagen erfüllen die aktuellen gesetzlichen Anforderungen für den Einsatz im Verkauf. Die Waagen sind hier im Shop mit dem Zusatz
TSE gekennzeichnet.
Sie entsprechen den Vorgaben der Kassensicherungsverordnung, die seit dem 01.01.2020 in Deutschland verpflichtend ist. Diese Regelung wurde vom Bundesministerium der Finanzen eingeführt, um Kassensysteme – und damit auch Ladenwaagen mit Bonfunktion – vor Manipulation zu schützen.
Hier finden Sie eine TSE Waage: 
Eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) sorgt dafür, dass alle Verkaufsdaten sicher aufgezeichnet und vor nachträglichen Änderungen geschützt werden. Dadurch sind Ihre Daten jederzeit nachvollziehbar und prüfungssicher.
Zusätzlich erfüllen diese Waagen die Anforderungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern und Aufzeichnungen), die bereits seit dem 01.01.2017 verpflichtend sind. Diese schreiben vor, dass alle Geschäftsvorgänge vollständig, korrekt, unveränderbar und jederzeit für das Finanzamt nachvollziehbar gespeichert werden müssen. Möglich wird dies durch die sogenannte Einzeldatenaufzeichnung, bei der jeder einzelne Verkauf separat erfasst wird.
Einfach erklärt:-GoBD regeln, wie Daten korrekt aufgezeichnet und gespeichert werden müssen
(
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form)
-TSE nach KassenSichV schützt diese Daten vor Manipulation
(
Technische Sicherheitseinrichtung gemäß Kassensicherungsverordnung)
Beides ist verpflichtend, sobald eine Waage fiskalisch genutzt wird (elektronisches Aufzeichnungssystem)
Was bedeutet „fiskalisch genutzt“?Eine Waage gilt als fiskalisch genutzt, wenn sie als Kasse eingesetzt wird – also Verkäufe erfasst und dauerhaft speichert.
Dabei werden Geschäftsvorfälle aufgezeichnet, die steuerlich relevant sind und später ausgewertet oder geprüft werden können. In diesem Fall unterliegt die Waage den gesetzlichen Vorschriften (z. B. GoBD und KassenSichV).
Mit einer TSE-Waage sind Sie somit optimal vorbereitet, rechtlich abgesichert und auf der sicheren Seite bei Prüfungen.
Wann wird also eine TSE bei einer Waage benötigt?Eine TSE ist immer dann erforderlich, wenn die Waage als elektronisches Aufzeichnungssystem genutzt wird – also wie eine Kasse arbeitet. Das ist insbesondere der Fall, wenn Verkäufe gespeichert, verwaltet und später ausgewertet werden können. In solchen Fällen gelten die gesetzlichen Anforderungen der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) sowie der GoBD, und die Nutzung einer TSE ist verpflichtend.
Anders sieht es aus, wenn die Waage nicht als Kasse, sondern nur als reines Arbeitsgerät verwendet wird.
In der Regel ist keine TSE erforderlich, wenn die Waage ausschließlich zum Wiegen und der einfachen Preisberechnung genutzt wird und keine Kassenauswertungen ermöglicht.
Das bedeutet: Eine einfache Ladenwaage, die Preise berechnet und anzeigt, ist nicht automatisch TSE-pflichtig.
Hinweis: Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Maßgeblich sind stets die aktuell gültigen gesetzlichen Vorschriften sowie die individuelle Nutzung im jeweiligen Betrieb. Im Zweifel empfehlen wir die Rücksprache mit Ihrem Steuerberater oder den zuständigen Behörden.