Kundeninformation.
Nach der EU-Richtlinie 90/384/EWG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
a) Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.
b) Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor.
c) Zu amtlichen Zwecken.
d) Bei der Herstellung von Fertigpackungen.
Die Waage wird vom Eichamt geprüft und mit der Eichmarke versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eich-Toleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union).
Alle Eichklassen generell 2 Jahre, bei Kontrollwaagen generell 1 Jahr, nach Ablauf muss die Waage nachgeeicht werden.
I = Analysenwaagen , II = Präzisionswaagen , III = Industriewaagen ( Handelswaagen )
Zur Eichvorbereitung ist die Angabe des Aufstellungsortes mit Postleitzahl (PLZ) nötig. Hinsichtlich Eichung im Werk oder am Aufstellungsort.
Das Justierprogramm wird nach der Eichung durch eine amtliche Marke versiegelt. Die Eichung gilt nur für den angegebenen Aufstellungsort.
Eichung einer Waage mit Justierautomatik bzw. Justierschaltung CAL INT
Einschränkungen zum Aufstellungsort entfallen, da die Justierautomatik auch nach der Eichung bedienbar bleibt, also nicht versiegelt wird. In diesem Fall ist die Eichung standortunabhängig.
Die Eichgültigkeitsdauer von Waagen im allgemeinen in Deutschland
Hier gilt für alle Eichklassen generell 2 Jahre, allerdings gelten auch hier einige Ausnahmen, wie bei medizinischen Waagen.
Die Ausnahmen gelten z.B. bei Kontrollwaagen ( generell 1 Jahr Eichgültigkeitsdauer ).
Nach dem Ablauf der Eichgültigkeitsdauer muss die Waage nachgeeicht werden. Dies können Sie in der Regel in jeder nächsten größeren Stadt im örtlichen Eichamt durchführen lassen.
Ein Beispiel für die Eichgültigkeit. Die Eichgültigkeit bei Waagen wird in Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres bemessen, in dem die Waage zuletzt geeicht wurde. Diese gilt dann bis zum 31.12. des Ablaufjahres.
Beispiel für 2 Jahre Eichung: Wenn Sie im Januar 2019 eine neu geeichte Waage erhalten haben, muß diese spätestens im Dezember 2021 nachgeeicht werden.
Deutschland: Der Verwender von neuen oder erneuerten Messgeräten ist verpflichtet innerhalb von 6 Wochen nach Inbetriebnahme die Verwendung bei der zuständigen Eichbehörde anzuzeigen.
Bei Konformitätsbewertung durch KERN liefert KERN ein vorausgefülltes Meldeformular zusammen mit der Bestellung.
Wie erkenne ich ob eine Waage geeicht ist? Neue Waage verfügen über ein entsprechendes Typenschild mit Angaben zur Hersteller Ersteichung (Konformitätsbewertung). Hier finden Sie u.a. ein "M", sowie eine Zahl z.B. 23 für das Jahr der Hersteller Ersteichung (M 23 steht für 2023).
Abbildung anbei.
Abbildung : Geeichte Waage
Beispiel Waage mit Hersteller Ersteichung M 16. Also Eichung aus 2016
Erklärung zur Abbildung
1 Gerätetyp mit Seriennummer
2 Metrologische Kennzeichnung mit Jahr der Konformitätsbewertung (Eichung)
3 CE-Konformitätskennzeichen
4 Name des Herstellers
5 Kennnummer der benannten Stelle
6 Nummer der Bauartzulassung
7 Temperaturbereich, nur bei eingeschränktem Temperaturbereich notwendig
8 Eichklasse
9 Sicherungsmarken
Bitte beachten Sie, daß alle Angaben vorbehaltlich technischer Änderungen ohne Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit erfolgen.